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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Haus Steinfeld

Letzte Aktualisierung: 30. Juli 2025

§ 1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Sie sind gegenüber individuell getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

§ 2 BEGRIFFSDEFINITIONEN
2.1 Begriffsdefinitionen:
„BEHERBERGER“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„GAST“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienmitglieder, Freunde etc.).
„VERTRAGSPARTNER“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„KONSUMENT“ UND „UNTERNEHMER“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„BEHERBERGUNGSVERTRAG“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.

§ 3 VERTRAGSABSCHLUSS – ANZAHLUNG
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 90 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen, sofern der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§ 5 RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG – STORNOGEBÜHR
RÜCKTRITT DURCH DEN BEHERBERGER

5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, es wurde ein späterer Ankunftspunkt vereinbart.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, bleiben die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag aus sachlich gerechtfertigten Gründen durch den Beherberger, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

RÜCKTRITT DURCH DEN VERTRAGSPARTNER – STORNOGEBÜHR
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des in § 5.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • Bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40 % vom gesamten Arrangementpreis

  • Bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 70 % vom gesamten Arrangementpreis

  • In der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % vom gesamten Arrangementpreis

BEHINDERUNGEN DER ANREISE
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt wird ab Anreisemöglichkeit wieder aufgenommen, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.

§ 6 BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, insbesondere wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§ 7 RECHTE DES VERTRAGSPARTNERS
7.1 Der Vertragspartner ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Beherbergungsvertrages Beherbergungsleistungen zu verlangen.
7.2 Der Vertragspartner hat das Recht auf Schadensersatz, wenn der Beherberger eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt.

§ 8 PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Beherbergung sowie für Zusatzleistungen zu bezahlen.
8.2 Der Vertragspartner hat alle gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorschriften zu beachten.

§ 9 RECHTE DES BEHERBERGERS
9.1 Der Beherberger hat das Recht, nach den Bestimmungen des Vertrages Zahlungen vom Vertragspartner zu verlangen.
9.2 Der Beherberger ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Vertragspartner den Preis nicht rechtzeitig bezahlt.

§ 10 PFLICHTEN DES BEHERBERGERS
10.1 Der Beherberger hat die vereinbarte Beherbergung bereitzustellen.
10.2 Der Beherberger muss dem Vertragspartner alle Zusatzleistungen zur Verfügung stellen, die vertraglich vereinbart wurden.

§ 11 HAFTUNG DES BEHERBERGERS FÜR SCHÄDEN AN EINGEBRACHTEN SACHEN
11.1 Der Beherberger haftet für die Schäden an eingebrachten Sachen nur, wenn diese durch eigenes Verschulden verursacht wurden.
11.2 Die Haftung des Beherbergers für solche Schäden ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

§ 12 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
12.1 Der Beherberger haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch das Verhalten des Vertragspartners oder Dritter verursacht wurden.

§ 13 TIERHALTUNG
13.1 Die Mitnahme von Tieren ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beherbergers gestattet.
13.2 Der Vertragspartner haftet für alle Schäden, die durch seine Tiere verursacht werden.

§ 14 VERLÄNGERUNG DER BEHERBERGUNG
14.1 Der Vertragspartner kann eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen. Die Verlängerung unterliegt der Verfügbarkeit und den Bedingungen des Beherbergers.

§ 15 BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGES – VORZEITIGE AUFLÖSUNG
15.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien vorzeitig beendet werden, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt.
15.2 Der Vertragspartner hat Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Entgelts, wenn der Vertrag durch den Beherberger vorzeitig gekündigt wird.

§ 16 ERKRANKUNG ODER TOD DES GASTES IM BEHERBERGUNGSVERTRAG
16.1 Im Falle einer Erkrankung oder des Todes des Gastes während des Aufenthaltes kann der Vertrag durch den Beherberger vorzeitig beendet werden.
16.2 Der Beherberger hat in diesem Fall Anspruch auf eine anteilige Zahlung des Entgelts für den Aufenthalt.

§ 17 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
17.1 Erfüllungsort ist der Ort des Beherbergungsbetriebs.
17.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist das Gericht am Sitz des Beherbergers zuständig.

§ 18 SONSTIGES
18.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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